Bauproduktenverordnung

Die Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 (BauPVO) ist seit dem 1. Juli 2013 vollständig in Kraft. Sie löst die bisher gültige Bauproduktenrichtlinie ab und regelt das Inverkehrbringen von Bauprodukten sowie die Angaben zu ihren Leistungen. Bauprodukte, die nach dem 1. Juli 2013 in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, müssen der Bauproduktenverordnung entsprechen.

Die hierzu erforderlichen Leistungserklärungen können Sie unter der E-Mailadresse bauproduktenverordnung@kronenbach.de anfordern.